Wie positioniert sich der NABU zu Photovoltaik in der Landschaft

Stand 2025-10

NABU/Volker Gehrmann
NABU/Volker Gehrmann

Im Moment laufen viele Planverfahren für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) Diese Anlagen sind aus unserer Sicht mit einem klaren "Ja, aber ..." zu bewerten.

 

Speziell in unserer Region - Landkreis Birkenfeld - nimmt es unerwartete Ausmaße an. Diese Aktivitäten beruhen darauf, dass es für unsere Gemeinden und auch manche Privatpersonen eine Menge Geld zu verdienen gibt. Die Bevölkerung wird erst spät in die Planung einbezogen, muss aber am Ende diese massive Veränderung des Landschaftsbildes in Kauf nehmen. Auch für die bei uns willkommenen Touristen bedeutet das deutliche Verluste an "Ist das schön hier!".

 

Anforderungen für naturverträgliche und biodiversitätsfreundliche Solarparks sind in einer Unterlage der TH-Bingen zusammengefasst. Auf dieser Grundlage bauen wir, die "NABU Kreisgruppe Birkenfeld", unsere Stellungnahmen in Planverfahren auf.

https://www.th-bingen.de/archiv/projekte/Solarparks_Biodiversitaet/Leitfaden_Massnahmensteckbriefe.pdf

 

1. Priorität 1: "Dächer-zuerst-Prinzip" und Solarpflicht

NABU/Jan Piecha
NABU/Jan Piecha

Die oberste Priorität des NABU ist die konsequente Nutzung bereits versiegelter Flächen, um den Druck auf die Freifläche zu minimieren. Der Verband fordert eine bundesweite "Solardachpflicht" für alle geeigneten Neubauten (privat, gewerblich, öffentlich) sowie bei umfassenden Dachsanierungen. Das volle Potenzial auf Dächern, Fassaden und versiegelten Flächen (z.B. Parkplätzen) muss ausgeschöpft werden, bevor wertvolle Freiflächen in Anspruch genommen werden.

 

Quelle: NABU-Resolution "Solardächer müssen Pflicht werden"

 

2. Strikte Standortwahl: Definition von Tabuzonen und "Gunstflächen"

Der NABU fordert eine klare räumliche Steuerung und unterscheidet deutlich zwischen ungeeigneten und bevorzugten Flächen:

  • Tabuzonen (Ausschlussgebiete): Solarparks müssen verbindlich aus naturschutzfachlich wertvollen Gebieten herausgehalten werden. Dazu zählen Naturschutzgebiete, Nationalparks, FFH-Gebiete, Moore, gesetzlich geschützte Biotope und artenreiches Grünland.
  • Gunstflächen (Bevorzugte Gebiete): Der Ausbau soll aktiv auf Flächen mit geringem Naturwert gelenkt werden. Der NABU bevorzugt hier intensiv genutzte, artenarme Ackerflächen (z.B. Maismonokulturen), auf denen ein Solarpark einen ökologischen Mehrwert schaffen kann. Ebenfalls bevorzugt sind Konversionsflächen oder Flächen entlang von Verkehrswegen.

Quelle: NABU-Positionspapier "Solarparks naturverträglich ausbauen"

 

 

3. Verbindliche Kriterien für "Naturverträgliche Solarparks"

NABU/Eric Neuling
NABU/Eric Neuling

Wenn PV-FFA auf Freiflächen gebaut werden, fordert der NABU die Einhaltung bundesweit verbindlicher ökologischer Mindeststandards. Ziel ist es, die Anlagen als "Biodiversitäts-Solarparks" zu gestalten. Die wichtigsten Kriterien sind:

  • Keine Pestizide & Düngemittel: Vollständiger Verzicht während der gesamten Betriebsdauer.
  • Durchlässige Einzäunung: Ein Mindestabstand von 20 cm zum Boden, um die Durchgängigkeit für Kleintiere (Igel, Hase etc.) zu sichern.
  • Querungshilfen: Insbesondere bei großflächigen Anlagen (ab einer Länge von ca. 500 m) ist die zerschneidende Wirkung und die Barrierefunktion auf umliegende Biotope stark ausgeprägt. Daher sind dann unbedingt Wanderkorridore in einer Breite von mindestens 20 m als Querungshilfen einzuplanen. 
  • Extensive Pflege: Mahd (das Mähen) sollte maximal 1-2 Mal pro Jahr und nicht vor Ende des Frühsommers (z.B. nach dem 15. Juni) erfolgen, um Insekten und Bodenbrütern eine Chance zu geben. Eine extensive Beweidung (z.B. mit Schafen) ist eine bevorzugte Alternative.
  • Heimisches Saatgut: Bei Ansaaten darf ausschließlich standortgerechtes Regio-Saatgut verwendet werden. Schwerpunkt z.B. auf Wildäsungsmischungen, Blühwiesenstreifen oder auch Bienenweiden
  • Geringe Versiegelung: Der Gesamtversiegelungsgrad (inkl. Fundamenten) darf 5 % nicht überschreiten.

Quelle 1: Gemeinsames Kriterienpapier von NABU & Bundesverband Solarwirtschaft (BSW)

Quelle 2: Interaktive Infografik des NABU zur Gestaltung

 

4. Erhalt der Kommunalen Planungshoheit

Der NABU spricht sich entschieden gegen eine pauschale Privilegierung von Solarparks im Außenbereich aus. Das bewährte Bebauungsplan-Verfahren (Bauleitplanung) muss der Standard bleiben. Nur so können Kommunen, Bürger und Verbände vor Ort die Einhaltung der ökologischen Standards prüfen, steuern und einen qualifizierten Umweltbericht einfordern.

In diesem Zusammenhang wäre es wichtig, dass die Verbandsgemeinden, als Träger der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan), entsprechende Konzentrationsflächen rechtzeitig ausweisen (analog zur Windenergie) und damit einer Verspargelung der Landschaft mit Freiflächen-PV-Anlagen vorzubeugen – was derzeit leider nicht erkennbar ist. Nur dadurch kann der derzeitige Wildwuchs noch gesteuert werden und nicht durch Änderungen des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren

 

Quelle: NABU-Stellungnahme zur PV-Strategie des BMWK

 

5. Agri-PV: Kritisch-konstruktive Haltung

Rebekka Blessenohl
Rebekka Blessenohl

Agri-Photovoltaik (Doppelnutzung für Landwirtschaft und Energie) wird als potenziell wichtiger Baustein gesehen, um die Flächenkonkurrenz zu entschärfen. Der NABU fordert jedoch, dass die strengen Kriterien zur Standortwahl auch für Agri-PV gelten und diese nicht als Vorwand genutzt werden darf, um Anlagen auf wertvollem Grünland oder in Schutzgebieten zu errichten.

 

Quelle: NABU-Themenseite "Agri-Photovoltaik"